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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8T., Mannheim / Baden-Württemberg | 357295 | ||
Datum | 24.08.2006 12:39 MSG-Nr: [ 357295 ] | 10510 x gelesen | ||
Hallo Zusammen, wenn ich das jetzt soweit richtig gelesen und verstanden habe, geht es doch darum, dass hier FW-Angehörige die Parkplatzeinweisung auf einer vom Veranstalter angemieteten Fläche vornehmen soll. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um Felder handelt (stand zumindest weiter oben in einem Text so drin). Da diese Felder aber jemanden gehören, und sich vermutlich nicht um öffentliche Flächen handelt (Privatgrundstück!?) stelle ich mr die Frage, ob dann die FW immer noch mit der gesetzlich genehmigten Verkehrslenkung im öffentlichen Verkehrsbereich argumentieren kann. Bei uns (Mannheim in Baden-Württemberg) werden bei Großveranstaltungen bis zu den Parkplatzgrenzen Polizeibeamte/Polizeifreiwillige eingesetzt, und auf den Parkflächen dann von einem Bewachungsdienst oder vom Veranstalter organisierte Beschäftigte eingesetzt. Wenn ich damit ein Unternehmen beauftrage, kann sich doch die Gemeinde freuen, weil dann wieder Gewerbesteuereinnahmen fliessen, statt dass Aufwendungen für die FW (Kraftstoffkosten für die KFZ, etc.) anfallen. Wenn die FW schon verkehrslenkend tätig werden soll, dann auch bitte nur im öffentlichen Bereich, auf Parkplätzen die der Veranstalter anmietet, soll auch der Veranstalter das nötige Personal aus der freien Wirtschaft holen. Dort gibt es bestimmt noch genug freie Kräfte.... Schöne Grüsse Alexander Kommt gesund wieder.... | ||||
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