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Katastrophenschutz
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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaZusammenlegung THW/ BBK181 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen357269
Datum24.08.2006 11:05      MSG-Nr: [ 357269 ]178435 x gelesen
Infos:
  • 22.08.06 Homepage BBK
  • 21.08.06 BBK

  • Geschrieben von Klaus-W. HulandErstaunlich, daß solche Begriffe dann nach 13 Jahren immer noch verwendet werden. Aber danke für die Aufklärung.

    Wievele sagen noch Bundesbahn, Fangleine oder Haken-/Sicherheitsgurt? ;-)

    Geschrieben von Klaus-W. HulandDie Einteilung in Aufgabenbereiche bezieht sich demnach also lediglich auf den KatS-Bereich.

    Von den ehemaligen Fachdiensten des KatS nach dem ex-KatSG (Bund) ist nur der Satz

    ZSG § 12 Ausstattung
    (1) Der Bund ergänzt die Ausstattung des Katastrophenschutzes in den
    Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung.


    übriggeblieben. Dahinter verbergen sich aber keine strukturierten Fachdienste mit Einheiten und Einrichtungen mehr.

    Es mag aber sein, dass einige Länder ihren KatS nach Landesrecht in Fachdienste gliedern.


    Gruß

    A.

    Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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