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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
Autorwern8er 8n., reischach / bayern357261
Datum24.08.2006 10:19      MSG-Nr: [ 357261 ]10483 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyIm Rahmen der orginären Zuständigkeiten ist der Eingriff in den Verkehr zwar in Bayern erlaubt, ich zweifle jedoch ob die Gesamtaktion zu den orginären Tätigkeiten der Feuerwehr gerechnet werden kann.

Ist in Bayern per Dienstanweisung durch den Bürgermeister auch zur Absicherung von Veranstaltungen oder ähnlichem erlaubt. Ist auch in den gesetzlichen Vorgaben so geregelt.

mkg

Werner



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