News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 357261 | ||
Datum | 24.08.2006 10:19 MSG-Nr: [ 357261 ] | 10484 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Im Rahmen der orginären Zuständigkeiten ist der Eingriff in den Verkehr zwar in Bayern erlaubt, ich zweifle jedoch ob die Gesamtaktion zu den orginären Tätigkeiten der Feuerwehr gerechnet werden kann. Ist in Bayern per Dienstanweisung durch den Bürgermeister auch zur Absicherung von Veranstaltungen oder ähnlichem erlaubt. Ist auch in den gesetzlichen Vorgaben so geregelt. mkg Werner | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|