Wenn man etwas per Gesetz "Darf", dann wird es auch schwer, das im Zweifelsfall abzulehnen.
Im Rahmen der orginären Zuständigkeiten ist der Eingriff in den Verkehr zwar in Bayern erlaubt, ich zweifle jedoch ob die Gesamtaktion zu den orginären Tätigkeiten der Feuerwehr gerechnet werden kann.
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ...
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