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Thema | Pabstbesuche in dt. Großstädten | 58 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 357207 | ||
Datum | 24.08.2006 09:20 MSG-Nr: [ 357207 ] | 10549 x gelesen | ||
Geschrieben von Hagen Vollrath die Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem. Ja. Stimmt. Und ich bin sowas von froh, dass wir das nicht dürfen! Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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