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Technisches Hilfswerk
RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen357207
Datum24.08.2006 09:20      MSG-Nr: [ 357207 ]10549 x gelesen

Geschrieben von Hagen Vollrathdie Feuerwehr und das THW dürfen in Bayern regelnd, lenkend und leitend in den fließenden Straßenverkehr eingreifen, von daher gibt es mit der Verkehrsregelung kein rechtliches Problem.

Ja. Stimmt. Und ich bin sowas von froh, dass wir das nicht dürfen!



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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