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RubrikSonstiges zurück
ThemaPabstbesuche in dt. Großstädten58 Beiträge
AutorJoch8en 8G., St. Wendel / Saarland357178
Datum24.08.2006 01:08      MSG-Nr: [ 357178 ]10486 x gelesen

Ich sehe das etwas anders. Man muss die Zuständigkeit der Feuerwehr schon im Auge haben. Diese ist durch Landesgesetz geregelt. Hier kann ein Bürgermeister nicht einfach sagen, Parkplatzdienst ist für diese Veranstaltung Zuständigkeit der Feuerwehr. Auch ein Bürgermeister muss sich an die gesetzlichen Regelungen halten. Außer Frage steht, dass auch die Feuerwehr sich bei dieser Veranstaltung positiv in der Öffentlichkeit darstellen kann. Aber aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass gerade bei solchen Parkplatzdiensten die Gemüter oft sehr erhitzt sind. Wenn dann die FW-Angehörigen, als solche durch ihre Uniform erkennbar, als Parkplatzwächter tätig werden kann das auch schnell einen bitteren Nachgeschmack haben. Auch sehe ich rechtliche Probleme bei Anweisungen im öffentlichen Verkehrsraum durch die Feuerwehr, obwohl sie an sich nicht zutändig ist. Ich habe für mich persönlich entschieden bei solchen Veranstaltungen nicht mehr teilzunehmen.



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