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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Zusammenlegung THW/ BBK | 181 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 356993 | ||
Datum | 22.08.2006 22:02 MSG-Nr: [ 356993 ] | 178529 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen Wenzel Das spricht ihnen auch niemand ab. Geschrieben von Jürgen Wenzel Nur ist es eben, ...( Hochwasser )... nicht deren typische Aufgabe LOL FW ist nunmal nur zu einem Teil Brandbekämpfung. So sehen die Brandschutzgesetzte der meisten Bundesländer dummerweise vor, das die komunale Feuerwehr auch TH leistet. Dazu gehört dann wiederum auch der Hochwassereinsatz. Aber wo steht, das die BA THW Betroffen Personen Registriert und Betreut ? Scheinbar gibt es da keinen belastbaren Beleg ? Geschweige, das es zu deren primären Aufgaben zählt ? Registrierung und Betreuung ist nunmal Aufgabe des Betreuungsdiesntes. Kannst ja gerne Hanno Peter von der AKNZ mal fragen. mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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