alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaZusammenarbeit Polizei - Feuerwehr3 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW356960
Datum22.08.2006 19:35      MSG-Nr: [ 356960 ]5310 x gelesen

Hallo!

Was für ein Diplom soll das denn werden?
Aus Feuerwehrsicht steht dazu etwas in:
Ralf Fischer, "Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz", S. 55 ff, Rotes Heft 68 im Kohlhammer Verlag

sehr gut genau zu dem Thema: derselbe, "Aufbau der Polizei und polizeiliche Aufgaben beim Feuerwehreinsatz" in BRANDSchutz 2003, 174 - 182

Rechtlich spannend in dem Zusammenhang sind in der Regel ja die Zuständigkeitsfragen, die in der Regel in allgemeinen Büchern (z.B. Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht) für die Polizei dargestellt werden. Die Zuständigkeit der Feuerwehr wird dann in den einschlägigen Kommentaren zu den Brandschutzgesetzen behandelt (Schneider, FSHG NRW, Stegmann FSHG NRW). Das müsste man dann "nur" noch gegenüberstellen.

Spannende Abgrenzungen gibt es dann z.B. bei Suizid, Türöffnung, Ölspur, Vollzugshilfe oder Eigenvollzug durch Feuerwehr bei Platzverweis, ungenehmigtes Nutzfeuer ...

Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich.

Gruß
Sven



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.098


Zusammenarbeit Polizei - Feuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt