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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Zusammenarbeit Polizei - Feuerwehr | 3 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 356960 | ||
Datum | 22.08.2006 19:35 MSG-Nr: [ 356960 ] | 5310 x gelesen | ||
Hallo! Was für ein Diplom soll das denn werden? Aus Feuerwehrsicht steht dazu etwas in: Ralf Fischer, "Rechtsfragen beim Feuerwehreinsatz", S. 55 ff, Rotes Heft 68 im Kohlhammer Verlag sehr gut genau zu dem Thema: derselbe, "Aufbau der Polizei und polizeiliche Aufgaben beim Feuerwehreinsatz" in BRANDSchutz 2003, 174 - 182 Rechtlich spannend in dem Zusammenhang sind in der Regel ja die Zuständigkeitsfragen, die in der Regel in allgemeinen Büchern (z.B. Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht) für die Polizei dargestellt werden. Die Zuständigkeit der Feuerwehr wird dann in den einschlägigen Kommentaren zu den Brandschutzgesetzen behandelt (Schneider, FSHG NRW, Stegmann FSHG NRW). Das müsste man dann "nur" noch gegenüberstellen. Spannende Abgrenzungen gibt es dann z.B. bei Suizid, Türöffnung, Ölspur, Vollzugshilfe oder Eigenvollzug durch Feuerwehr bei Platzverweis, ungenehmigtes Nutzfeuer ... Wenn Du noch Fragen hast, meld Dich. Gruß Sven | ||||
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