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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Berufsfeuerwehrtag - Fragen zur Alarmierung und Simulation von Einsätz | 37 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356889 | ||
| Datum | 22.08.2006 16:00 MSG-Nr: [ 356889 ] | 21239 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Marcel Kessler Ich persönlich kann das nicht verstehen, aber wenn euer IM das so sagt, werdet ihr euch daran halten müssen. Was würde passieren wenn man sich nicht daran hält ? Die FUK NDS hat sich ja über BF-Tage in der Begleitbroschüre zum Medienpaket "JF-II Übungs- und Schulungsdienst" so geäußert, dass BF-Tage grundsätzlich nicht verboten sind. Und wie "Übungen mit ernstfallmäßigen Charakter" definiert sind ? Sobald ich bei einer JF-Übung den Einsatzbefehl "Brandstelle: XY,....." gebe, hat sie doch "ernstfallmäßigen Charakter" !? Übrigens rühmt sich die JF immer ihren demokratischen Aufbau, ihrer Jugendsprechen etc. ! Warum kann sie mal auf ihren Delegiertentagen auf Kreis,- Bezirks- und Landesebene mal -wenn es die Basis verlangt- einen Antrag zur Neugestaltung des "Runderlasses über die Jugendarbeit in den Feuerwehren, Grundsätze für die praktische Ausbildung und Übungen der Jugendabteilungen der Freiwilligen Feuerwehren" stellen ? Auch damit kann man sich einen Orden verdienen ;-)))) In Ba-Wü ist es erlaubt. Hierzu gibt es in BaWü extra Neigungslehrgänge an der LFS und auf Regionalebene zur "Feuerwehrtechnik, Übungsgestaltung und BF-Tage" speziell in der JF. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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