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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Unfall auf der Anfahrt - Unerlaubtes Entfernen | 47 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 356772 | ||
Datum | 22.08.2006 10:13 MSG-Nr: [ 356772 ] | 14063 x gelesen | ||
Hi! Geschrieben von Peter Schmid Interessant wäre sicherlich zu wissen, wie verschiedene Richter in einem entsprechenden Srafverfahren, den Begriff "angemessene Zeit" auslegen, wenn der Angeklagte zu einem Einsatz alarmiert wurde. Angemessene Zeit dürfte sich in diesem Fall - je nach Schaden - sicherlich bei mehreren Minuten bewegen. Da der § 142 StGB den Geschädigten schützt bzw. sein Interesse an der Feststellung des Schädigers, kommt es eher weniger darauf an, warum derjenige weggefahren ist, sondern auf Art und Umfang des Schadens. Für nicht ausreichend wurde z.B. schonmal 15 min Wartezeit nachts bei einem Schaden von 1300 DM erachtet. Aber ich würde mal ganz frech vermuten, dass viele in so einer Situation gar nicht warten würden. Ein Blick aus dem Fenster, ups Spiegel ab, egal ich wurde alarmiert und fahre weiter und sage dann später der Polizei Bescheid. Viele FA nehmen sich eben einfach zu wichtig. Und das ist bei Unfallflucht aufgrund der weit reichenden Konsequenzen, wie Fahrverbot, das bei Unfallflucht ab einem gewissen Schaden obligatorisch dazu gehört und der Regress des eigenen Haftpflichtversicherers, der sich den regulierten Schaden wieder holt, um so ärgerlicher. Geschrieben von Peter Schmid Ich kann mir gut vorstellen, dass man von 10 Richtern 12 verschiedene Auslegungen bekommt. Juristerei ist nunmal (gott sei Dank) keine Naturwissenschaft :-) Hier bleibt Raum für die konkrete Betrachtung des Einzelfalls. Und der biete hier sicherlich ausreichend Anhaltspunkte für eine Verteidigung. Gruß Katja "Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann." Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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