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Feuerwehrgesetz
RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaBerufsfeuerwehrtag - Fragen zur Alarmierung und Simulation von Einsätz37 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8H., Wiesloch / B-W356653
Datum21.08.2006 16:09      MSG-Nr: [ 356653 ]21662 x gelesen

Hallo,

als bei unserer Jugendfeuerwehr vor ein paar Jahren BF-Tag war, war ich für die Alarmierung verantwortlich.

Wir haben auf eine Leitstellen- bzw. FUZ-Besetzung verzichtet. D.h. die "Einsatzmannschaft" hat über Lautsprecherdurchsage (wir haben eine ELA und Gong im Feuerwehrhaus) Einsatzort & Informationen.
Für die Nachteinsätze habe ich das vorher auf dem PC aufgenommen, und dann als Aktion bei FMS32 hinterlegt. Dann konnte ich Alarme ganz bequem aus dem Bett per tragbarem FUG auslösen ;-)

Alternative, die mir einfällt, wenn keine ELA zur Verfügung steht: Aufsage aufnehmen, auf CD brennen und CD in einen CD-Radio-Wecker legen und Alarmzeit einstellen...

Gruß,
Sebastian


§2, FwG BW:
"Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuern (Bränden) und öfentlchen Notständen, [..] Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen."
Von Löschen steht hier nichts.

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