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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Mit 16 Jahren aktive Wehr in NRW? | 86 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356343 | |||
Datum | 19.08.2006 18:54 MSG-Nr: [ 356343 ] | 33558 x gelesen | |||
das ist die Frage die man sich stellen sollte warum es in dem einen BL geht in dem anderen nicht Wobei die diesbezüglichen Aussagen der UVV und des Zivilrechts in allen Bundesländern identisch sind. Und gerade diese sind das Problem... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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