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Thema | Wehrleiterwahl | 11 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 356285 | ||
Datum | 19.08.2006 14:18 MSG-Nr: [ 356285 ] | 5590 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schuckart 2. Wehrleiter und Stv haben gleiche Amtszeiten, Wehrleiter tritt vorzeitig zurück - StV wird Wehrleiter (ohne Wahl) für den Rest der Amtszeit und neuer StV wird gewählt - Das halte ich für ein bedenkliches Vorgehen. m.E. ist es ein Unterschied, ob ich jemanden als Stellv. gewählt habe oder als WL. Es gibt Leute, die geben einen hervorragenden Stellv. ab, wären aber als WL selbst eine Katastrophe. Ich kenne es so. Der Stellv. führt bis zur Neuwahl, die ggfs. bei der nächsten Versammlung duchgeführt wird. Auch finde ich es nicht verkehrt, wenn die Amtszeiten von WL und Stellv. (deutlich) auseinander fallen würden. So habe ich immer die Sicherheit, niemals beide Posten gleichzeitig besetzen zu müssen, falls beide gleichzeitig aus Altergründen o.ä. aufhören wollen und sich für die eine oder andere Funktion spontan niemand geeignetes findet. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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