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Thema | Wehrleiterwahl | 11 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 356273 | |||
Datum | 19.08.2006 11:49 MSG-Nr: [ 356273 ] | 5646 x gelesen | |||
Dann müssen wir ja jetzt in drei Jahren den Stellvertreter wählen (falls der jetzige nicht Wehrleiter wird) und in sechs Jahren den Wehrleiter usw.! Kommt darauf an was eure kommunale Satzung zu dem Thema sagt. Üblich wäre eine Wahl/Berufung des ersatzweise gewählten Wehrleiters bis zum Ende des regulären Wahlturnus. MkG Marc
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