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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaErsatzbeschaffung LF16/TS41 Beiträge
AutorThom8as 8K., Silberstedt / Schleswig-Holstein356223
Datum18.08.2006 22:44      MSG-Nr: [ 356223 ]21861 x gelesen

Hallo Geschrieben von Hauke HammerichNochmal sei hier an dieser Stelle erwähnt, das in unser Bundesland der Kreis bzw. die KFwZ für die Abnahme neu beschaffter Fahrzeuge zuständig sind. <
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Das ist so nicht ganz richtig.Nur Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 6000kg werden von den Kreisen abgenommen,bei den grösseren erfolgt die Abnahmeprüfung durch Abnahmebeauftragte,die durch das Innenministerium bestimmt werden.


mfG Thomas

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