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RubrikSonstiges zurück
ThemaWehrleiterwahl11 Beiträge
AutorGreg8or 8G., Mannheim / BaWü356170
Datum18.08.2006 18:10      MSG-Nr: [ 356170 ]5728 x gelesen

Hi,
hier gilt das gleiche, wie in der Politik:
Wenn jemand in ein anderes Amt gewählt wird, tritt er erst nach der erfolgreichen Wahl von seinem bisherigen zurück. Darauf erst kann er das neue Amt beginnen.
Er kann natürlich vorher als Stellv. aufhören. Was aber, wenn er nicht gewählt wird? Dann wären zwei Ämter vakant....


Gregor


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Alles was ich hier schreibe, kommt nur aus meinem Kopf
Gregor Gehrke
FF Mannheim, Abt. Feudenheim
http://www.ff-feudenheim.de

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