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Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBezeichnung Betriebsfeuerwehr14 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg356137
Datum18.08.2006 15:45      MSG-Nr: [ 356137 ]6751 x gelesen

Hi,

Geschrieben von Jürgen Häfner

Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr?

In BaWü kann jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufstellen und diese Ausbilden und Ausrüsten wie er will. Eine Werkfeuerwehr dagegen kann von einem Betrieb freiwillig oder gem. FwG § 19 Abs. 3 Behördlicherweise aufgestellt werden. Für die WF -ob Hauptamtlich oder Freiwillig- gilt dann, dass sie gem. den Vorgaben des Landes ausgebildet wird, und zu Einsätzen außerhalb des Werksgelände herangezogen werden können.

MkG

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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