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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 356137 | ||
Datum | 18.08.2006 15:45 MSG-Nr: [ 356137 ] | 6751 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Jürgen Häfner Ich war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr? In BaWü kann jeder Betrieb eine Betriebsfeuerwehr aufstellen und diese Ausbilden und Ausrüsten wie er will. Eine Werkfeuerwehr dagegen kann von einem Betrieb freiwillig oder gem. FwG § 19 Abs. 3 Behördlicherweise aufgestellt werden. Für die WF -ob Hauptamtlich oder Freiwillig- gilt dann, dass sie gem. den Vorgaben des Landes ausgebildet wird, und zu Einsätzen außerhalb des Werksgelände herangezogen werden können. MkG Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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