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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8H., Herne / NW | 356120 | ||
Datum | 18.08.2006 14:22 MSG-Nr: [ 356120 ] | 6704 x gelesen | ||
Dank euch erst einmal, in den genannten Schriften und dem von mit ergoogleten lese ich jetzt nichts über Standards, Aufgaben und "was muss ich erfüllen, um Betriebsfeuerwehr zu sein", das bestätigt meine Meinung, das dies die sogenannten betrieblichen Löschhelfer sind. Also nur unterwiesenes Personal. Dann stünde ja der Beschriftung eigentlich nix im Wege und bei der SVG habe sogar noch gelesen, dass Fahrzeuge von Betriebsfeuerwehren auf Antrag von der Autobahnmaut und dem Sonntagsfahrverbot befreit werden. Was ja mit H-Kennzeichen sowieso gegeben ist! Schönen Gruß ins Forum, Jürgen Ich habe eine Meinung, die kann man teilen. Muss man aber nicht! Und ich spreche hier ausschliesslich für mich! | ||||
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