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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBezeichnung Betriebsfeuerwehr14 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356109
Datum18.08.2006 13:30      MSG-Nr: [ 356109 ]6752 x gelesen

Geschrieben von Jürgen HäfnerIch war (als Laie) der Meinung, da wäre ein Unterschied zwischen Betriebsfeuerwehr und Werksfeuerwehr?
Nach Aussage eines Stv. Bezirksbrandmeisters a.D. kann man eine gut organisierte "Eimerkette" als Betriebfeuerwehr bezeihnen.
Zur belastbarer Quelle. Im Vorgänger des aktuellen FSHG wurde eine Betriebfeuerwehr ausdrücklich erwähnt. Nur wie gesagt in der aktuellen Version nicht mehr. Vielleicht wird es sie in der Neuauflage wieder geben. Denn das Sterben der Wekfeuerwehren durch Firmensplittung hält an.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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