News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBezeichnung Betriebsfeuerwehr14 Beiträge
AutorHube8rt 8K., Wassenberg / NRW356102
Datum18.08.2006 13:15      MSG-Nr: [ 356102 ]6724 x gelesen

Geschrieben von Jan Ole UngerEine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen
Laut aktuellem Brandschutzgesetz NRW (FSHG) gibt es keine Betriesbfeuerwehr. Außer den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) gibt es nur Werkfeuerwehren.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.121


Bezeichnung Betriebsfeuerwehr - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt