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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Wassenberg / NRW | 356102 | ||
Datum | 18.08.2006 13:15 MSG-Nr: [ 356102 ] | 6724 x gelesen | ||
Geschrieben von Jan Ole Unger Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen Laut aktuellem Brandschutzgesetz NRW (FSHG) gibt es keine Betriesbfeuerwehr. Außer den öffentlichen Feuerwehren (BF, FF, PF) gibt es nur Werkfeuerwehren. Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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