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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezeichnung Betriebsfeuerwehr | 14 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 356095 | ||
Datum | 18.08.2006 12:49 MSG-Nr: [ 356095 ] | 6776 x gelesen | ||
Moinsen, Geschrieben von Jürgen Häfner Dies ist jedoch mit dem H-Kennzeichen eher nicht möglich. Wieso? Geschrieben von Jürgen Häfner Spricht rechtlich etwas dagegen? Eine Betriebsfeuerwehr wirst du mit Sicherheit bei der zuständigen Aufsichtsbehörde anmelden müssen, wenn du denn eine BetrFw betreiben willst (und du dich so nennst). Zudem wirst du dem Brandschutzgesetz (NRW?) genüge tun und die dort genannten Auflagen für den Betrieb einer BetrFw erfüllen müssen. Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal | ||||
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