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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Verordnung über die Laufbahn der ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr.

Regelt in NRW die Aufnahme und das Ausscheiden aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie die Dienstgrade der Feuerwehrmitglieder.
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaMit 16 Jahren aktive Wehr in NRW?86 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW356053
Datum18.08.2006 09:42      MSG-Nr: [ 356053 ]33822 x gelesen

Hi!

Geschrieben von Henning KochMir ist (mindestens) eine Feuerwehr in NRW bekannt, in der es schon (bzw. eigentlich: wieder) 17-jährige Anwärter gibt. Auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, ist mir aber unbekannt.

Offiziell aufgenommen?
Bei uns können die ab 17 J auch den Übungsdienst mitmachen und ab 16 J Teile der Modulausbildung anfangen, aber mehr auch nicht. FME gibt es erst ab 18 J und abgeschlossenem Modul 11, mitgehen im ATr erst ab abgeschlossener Modulausbildung.

Hören tut man allerdings auch einiges, z.b. dass es in manchen Wehren nicht ausgebildete Kollegen gibt, die zum Grundlehrgang erscheinen, nicht eingekleidet sind, aber einen FME haben usw.
Und selbst wenn sie eingekleidet wären, dann sehen von hinten immer noch alle ziemlich gleich aus. Soviele Augen kann ich als GF gar nicht haben.

Geschrieben von Henning KochWie verbindlich ist denn überhaupt die LVO-FF,
Es gibt ja auch nicht ein bißchen schwanger. :-) Das ist keine Frage des "wie", sie ist verbindlich.

Man hat es mit Einführung der LVO ja gerade auf 18 heraufgesetzt, um sich diesen ganzen Eltern-Einwilligungs-Kram zu sparen. Sehe keinen Grund warum man es nach dieser kurzen Zeit wieder rückgängig machen sollte.

Gruß
Katja


"Wenn irgendwo auf der Welt ein Mensch hinfällt, steht er wieder auf. Der Deutsche hingegen schaut sich um, wen er verklagen kann."




Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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