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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaVergaberecht mißachtet?, war: Iveco-Magirus 120-255 Beiträge
AutorChri8sti8an 8R., Hilchenbach / NRW355714
Datum16.08.2006 11:54      MSG-Nr: [ 355714 ]3413 x gelesen

Hi,

schönes Thema, welches sich gleich für ein paar Fragen anbietet :-)!

Geschrieben von Ulrich CimolinoJeden Rechtsanwalt der sowas liest und Firmen in Vergabeverfahren vertritt würde das SEHR freuen...

Jepp, das Gefühl habe ich auch. Aber: Man liest solche Dinge sehr häufig, aber man hört/liest nichts von vergaberechtlichen Konsequenzen! Warum nicht? In Zeiten des INet sollte das doch kein Verbreitungsproblem mehr sein. Haben die Firmen gar kein Interesse daran? Lohnt sich ein Vergabeverfahren erst bei ner Menge X an Kohle? Ich habe das Gefühl, dass diese Praxis einfach geduldet wird! Richtiger wird es dadurch natürlich nicht.

Dann habe ich mal eine Frage bzgl. Aufteilung eins Auftrages in Lose, also z.B. Fahrgestell, Aufbau und Beladung. Aussage ist, dass die Aufteilung in Lose zur Unterschreitung des Schwellwertes für Europa-Ausschreibung (200000 ?? Ist das der Wert für Europa?) nicht zulässig ist. Wo kann ich das genau nachlesen?

In der VgV §2 habe ich folgendes gefunden: Der Schwellenwert beträgt:...

3. für alle anderen Liefer- und Dienstleistungsaufträge:
200 000 Euro,


Dazu steht weiter: 8. für Lose von Dienstleistungsaufträgen nach Nummer 2
oder 3: 80 000 Euro oder bei Losen unterhalb von
80 000 Euro deren addierter Wert ab 20 vom Hundert
des Gesamtwertes aller Lose; dies gilt nicht im Sektorenbereich.


Ist das die dazu passende Quelle? D.h. ich kann nur Dienstleistungen unter bestimmten Bedingungen splitten? Oder gibt es da noch eine eindeutigere Quelle? Wo gibt es eine Definition von Auftrag? Ich könnte ja sonst den Aufbau als eigenständigen Auftrag deklarieren.


Gruß,
Christian Rieke

"Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
(Albert Einstein)
***Natürlich ist alles meine rein persönliche und PRIVATE Meinung und ist absolut nicht die Meinung der Organisationen, in denen ich meinen Dienst verrichte***

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