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RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaErsatzbeschaffung LF16/TS41 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen355622
Datum15.08.2006 22:13      MSG-Nr: [ 355622 ]22033 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Hauke HammerichMein Vorschlag wäre eine benannte Stelle ob IM oder sonstwo die den Antrag und auch die Ausschreibung anhand von obejektiven Daten (Risikobewertung, Einsatzzahlen, AAO etc) und vor Ort ein Bild von der Lage macht ob das Fahrzeug XY nötig ist und somit auch förderfähig ist.

... dir ist aber schon klar mit welchem Personalansatz die Brandschutzdienststellen in den Innenministerien "gesegnet" sind. Für die Fahrzeugförderung ist in Hessen (und das ist nicht so klein) - einschließlich aller Landesbeschaffungen und der Mitarbeit in div. Gremien - genau eine Person vorhanden. Und dies Stellen in der Landesverwaltung werden weniger ...

Geschrieben von Hauke HammerichEbenso könnte man veilleicht so auch erreichen das Dinge, wo eine bessere Löschwirkung im vergeleich zu herkömmlichen Löschtechniken nicht bewiesen ist, von den Fahrzeugen fliegen.

... nach Gesetzeslage ist Feuerwehr (zumindest in Hessen) eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Gemeinde. D.h. außer hinsichtlich Bezuschussungen besteht seitens der Aufsichtsbehörden (hier: IM) lediglich eine Rechtsaufsicht ...


... und nein - entgegen der Hoffnung einiger hier - weder auf Landesseite noch auf kommunaler Seite (auf Feuerwehrseite schon gar nicht) ist hier eine Änderung mehrheitsfähig. Es werden eher Aufgaben (global gesehen) von Landesseite kommunalisiert ...

Gruss
Gerhard



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