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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355573 | |||
Datum | 15.08.2006 18:19 MSG-Nr: [ 355573 ] | 7499 x gelesen | |||
Woraus schliesst Du das? Ganz einfach, da dem Jobber nichts entgangen ist. Wo kein Aufwand war gibt es halt nichts zu entschädigen und somit ist dem Jobber auch nichts entgangen. Eine Aufwandsentschädigung ist halt keine Leistung, keine Unterstützung und auch kein Bezug sondern eine Entschädigung. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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