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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355571 | ||
Datum | 15.08.2006 18:15 MSG-Nr: [ 355571 ] | 7380 x gelesen | ||
Geschrieben von Marc Dickey Was sich jedoch nur auf das ALG II und nicht auf die nicht ausgezahlten Aufwandsentschädigungen auswirken kann. Woraus schliesst Du das? Im grunde wird ja Geschrieben vom Gesetzgeber Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge as öffentlichen Mitteln entgehenso ziemlich alles aufgezählt und nix ausgeschlossen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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