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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaE-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall)25 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen355571
Datum15.08.2006 18:15      MSG-Nr: [ 355571 ]7380 x gelesen

Geschrieben von Marc DickeyWas sich jedoch nur auf das ALG II und nicht auf die nicht ausgezahlten Aufwandsentschädigungen auswirken kann.

Woraus schliesst Du das? Im grunde wird ja

Geschrieben vom Gesetzgeber Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge as öffentlichen Mitteln entgehen so ziemlich alles aufgezählt und nix ausgeschlossen.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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