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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaE-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall)25 Beiträge
AutorMarc8o K8., Sittensen / Niedersachsen355553
Datum15.08.2006 17:25      MSG-Nr: [ 355553 ]7529 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Thorben GruhlNunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt...

Immerhin ist es in Nds. eindeutig festgelegt, daß man sein Geld bekommt, auch wenn das ARGE das ALG2 streicht. Siehe hierzu Nds. Brandschutzgesetz §12 Abs. 4:

Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr, denen infolge des Feuerwehrdienstes Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit, Sozialhilfe oder sonstige Unterstützung oder Bezüge aus öffentlichen Mitteln entgehen, hat der Träger der Feuerwehr auf Antrag die entsprechenden Beträge in voller Höhe zu erstatten.

MkG
Marco



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