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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355549 | ||
Datum | 15.08.2006 17:11 MSG-Nr: [ 355549 ] | 7422 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben Gruhl Nunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt... Ja leider, wie sagt man so schön "Demokratur"....... Am Ende kann man sagen was man will, es wird ein Gesetzt geben, dass das Gsetzt das es vielleicht verbietet aufhebt ....... Wie auch immer, ich finde es nicht Sinnvoll, diesen weg zu gehen ..... Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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