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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | ||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen | 355546 | ||
Datum | 15.08.2006 16:56 MSG-Nr: [ 355546 ] | 7383 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Michael Hilbert Ist zwar kein Urteil, Also erstmal nich viel Wert. Aktuelle politishe Meinung ist jedenfalls, dass darauf eben kein Anspruch besteht. Sonst hätte man sich gar nicht den aufwand gemacht, udn das alles als Aufwandentschädigung deklariert sondern einfach als staatlich subventioniere Beschäftigung... Nebenbei geht's wohl kaum darum, Jobs zu schaffen (wahnsinnige Bezahlung, da kostet z.T. die benötigte Monaskarte so viel, wie man dazuverdient) sondenr lediglich die Leute aus de rStatistik z uwerfen. Es ist doch absolut sinnbefreit, die Leute wie in Hamburg Wände mauern und am nächsten Tag wieder einreißen zu lassen und dafür dem Träger noch ein mehrfaches dafür zu zahlen, als was der EEJ'ler bekommt. aber im Anhang stend dass man ggf. sein Recht gerichtlich durchsetzen soll. Nunja, der Sachbearbeiter oder Fallmanager oder wie auch immer neumodisch umbenannt ist aber zunächst einmal Gott. Und Gott kann tun und lassen was er will. Kann man zwar gegen Klagen, nützt aber nix, wenn der dir wegen unfreundlicher Worte aufgrund des nicht gezahlten Gelds im Krankheitsfall dir die Kohle sperrt. Als ALG2'ler (korrekte Offenlegung des Vremrögens vorrausgesetzt) wird man kaum die Monat bis zur Verhandlung so eifnach auf's Geld verzichten können... Und ein Vorwand für die Sperre ist schnell gefunden. Wird zwar vermutlich keinen Bestand haben, aber bis zur Verhandlung dauert es halt... ...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com | ||||
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