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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 355517 | ||
Datum | 15.08.2006 15:10 MSG-Nr: [ 355517 ] | 7327 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning Koch Gerade die Tageseinsatzbereitschaft (die auch im Ursprungsposting genannt wurde) ist in NRW so nicht als Zweck möglich, da hier das HA-Einsatzpersonal zu Beamten zu ernennen ist... Es sagt ja keiner, dass sie ausschliesslich dafür eingesetzt werden sollen. Sie können ja tagsüber Wartungsarbeiten übernehmen, die sonst der EA-Gerätewart machen muss. Und was die (IMHO sinnlose) Klausel in NRW angeht: Die wird an allen Ecken und Enden ausgehebelt, in denen FA mit FF-Quali auf dem Papier "beim Bauhof" "Verwaltung" *wasauchimmernurnichfeuerwehr" arbeiten, faktisch aber hauptamtliche Kräfte der FF darstellen. Aus diesem Grund ist die NRW-Regelung absolut zahnlos und auch für 1EUR-Jobber machbar. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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