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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaE-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall)25 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen355517
Datum15.08.2006 15:10      MSG-Nr: [ 355517 ]7327 x gelesen

Geschrieben von Henning KochGerade die Tageseinsatzbereitschaft (die auch im Ursprungsposting genannt wurde) ist in NRW so nicht als Zweck möglich, da hier das HA-Einsatzpersonal zu Beamten zu ernennen ist...

Es sagt ja keiner, dass sie ausschliesslich dafür eingesetzt werden sollen. Sie können ja tagsüber Wartungsarbeiten übernehmen, die sonst der EA-Gerätewart machen muss.

Und was die (IMHO sinnlose) Klausel in NRW angeht: Die wird an allen Ecken und Enden ausgehebelt, in denen FA mit FF-Quali auf dem Papier "beim Bauhof" "Verwaltung" *wasauchimmernurnichfeuerwehr" arbeiten, faktisch aber hauptamtliche Kräfte der FF darstellen.

Aus diesem Grund ist die NRW-Regelung absolut zahnlos und auch für 1EUR-Jobber machbar.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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