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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | E-E-J & Fw allg. (war:1€ job und lohnausfall) | 25 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 355469 | ||
Datum | 15.08.2006 13:07 MSG-Nr: [ 355469 ] | 7415 x gelesen | ||
Dazu habe ich noch das; Ein-Euro-Jobs soll es für Menschen geben, die lange Zeit arbeitslos sind und ?Arbeitslosengeld II? (AGL II) bekommen. So steht es im ?Hartz IV-Gesetz?. Die Arbeitslosen sollen mit diesen Jobs die Möglichkeit erhalten, wieder am Arbeitsleben teilzunehmen und etwas zum AGL II dazu zu verdienen. Das können zwischen ein und zwei Euro pro Stunde sein. Was sind das nun für Jobs? >>Die Ein-Euro-Jobs müssen gemeinnützig sein und dürfen normale Arbeitsplätze nicht verdrängen. So darf zum Beispiel ein Krankenpfleger nicht durch einen ?Ein-Euro-Jobber? ersetzt werden<<. Ein Ein-Euro-Job muss außerdem zeitlich begrenzt sein. Und er >>muss dem Arbeitslosen eine Chance auf einen richtigen Arbeitsplatz bieten<<. Die Ein-Euro-Jobs können ganz unterschiedlich sein. Zum Beispiel kann es sich um die Hilfe in einer Stadtbücherei oder beim Bau von Kinderspielplätzen handeln. die Ein-Euro-Jobs sind meistens eine Teilzeitarbeit von 20-30 Stunden in der Woche und laufen über eine Dauer von 6 bis 9 Monaten. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung | ||||
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