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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Ersatzbeschaffung LF16/TS | 41 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8P., Kiel / Schleswig Holstein | 355452 | ||
Datum | 15.08.2006 12:27 MSG-Nr: [ 355452 ] | 22176 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Sven Hildebrandt Öhm, wie bitte? Seit wann ist denn der Bund verpflichtet in den Komunen den Brandschutz sicher zu stellen? Sorry, aber ich habe immer mehr das Gefühl das man da irgendetwas nicht verstanden hat. Ob etwas verstanden wurde oder nicht, kann ich nicht beurteilen, ob etwas falsch gemacht worden ist oder nicht, will ich nicht kommentieren. Nur es ist hier im Forum schon mehrfach beschrieben worden, dass Gemeinden, die schon die zweite Generation von Bundesfahrzeugen bekommen haben und diese auch seit ´zig Jahren einsetzen und daraus praktisch ein Gewohnheitsrecht ableiten, sich jetzt plötzlich selbst um die Ersatzbeschaffung kümmern müssen. Da es dafür aber meines Wissens keinen Finanzausgleich gibt und bei Lage der Haushaltskassen, haben diese jetzt ein ernsthaftes Problem. Noch mal, ob dies selbstverschuldet und zu blauäugig gehandhabt wird oder wurde, will und kann ich nicht kommentieren. Das Problem ist damit aber nicht aus der Welt. mkG Christoph Pries | ||||
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