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Rettungsdienst
Rettungsdienst
Leitender Notarzt = "Chefarzt" im Einsatz
Voraussetzungen:
Notarzt, gute Kenntnis der regionalen Rettungsdienststrukturen,
einsatztaktische Ausbildung und Führungskompetenz
Je nach Bundesland ist diese Funktion im Gesetz erwähnt oder nicht.
I.d.R. Ernennung in eine LNA-Gruppe durch den Träger des RD.
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ThemaRD-Konzept, war: Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF)7 Beiträge
AutorAndr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W355446
Datum15.08.2006 12:01      MSG-Nr: [ 355446 ]5725 x gelesen

Geschrieben von Stefan BrüningDer ist ja auch verpflichtet, ein Konzept zur Abwicklung von Großeinsätzen zu erstellen.
So stehts im RD Gesetz von NRW. Im Baden Württembergischen RD Gesetz findest du nicht annähernd solch eine Regelung. Deswegen ist das denen auch wurscht. Zumindest solang der K-Fall nicht da ist.
Geht bei uns im Moment soweit das wir keinen LNA im Kreis haben. RD Orga und Kreis streiten sich darüber wer zuständig, ist wer bestellt, wer bezahl, wer alarmiert......
Gruß
Andreas



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