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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | RD-Konzept, war: Unterbringung pers. Schutzausrüstung (HuPF) | 7 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 355446 | ||
Datum | 15.08.2006 12:01 MSG-Nr: [ 355446 ] | 5725 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefan Brüning Der ist ja auch verpflichtet, ein Konzept zur Abwicklung von Großeinsätzen zu erstellen. So stehts im RD Gesetz von NRW. Im Baden Württembergischen RD Gesetz findest du nicht annähernd solch eine Regelung. Deswegen ist das denen auch wurscht. Zumindest solang der K-Fall nicht da ist. Geht bei uns im Moment soweit das wir keinen LNA im Kreis haben. RD Orga und Kreis streiten sich darüber wer zuständig, ist wer bestellt, wer bezahl, wer alarmiert...... Gruß Andreas | ||||
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