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Feuerwehrgesetz
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBrandmeisterdienstbesprechungen o.ä.24 Beiträge
AutorStep8han8 B.8, Wesseling / NRW355416
Datum15.08.2006 10:57      MSG-Nr: [ 355416 ]8827 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Bernhard Deimannim gem. § 18 FwG von den aktiven Angehörigen auf fünf Jahren gewählten "Feuerwehrausschuß"

Einen solchen FW-Ausschuss gibt es in NRW nicht. Also regelt jede Feuerwehr das anders.

Gruß Stephan



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