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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Thema1€ job und lohnausfall8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen355356
Datum14.08.2006 23:08      MSG-Nr: [ 355356 ]4768 x gelesen

Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen".

Geht man von der Aufwandsentschädigungsaussage aus, dann werden sie wohl eher nicht zahlen müssen. Es braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig.

MkG
Marc



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(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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