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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | 1€ job und lohnausfall | 8 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 355356 | |||
Datum | 14.08.2006 23:08 MSG-Nr: [ 355356 ] | 4768 x gelesen | |||
Selbst wenn. Dann müsste die Komune diese Kosten eben erstatten. Denn in den Gesetzen steht ja nicht "muss Gehalt gezahlt werden" sondern "darf kein Schaden entstehen". Geht man von der Aufwandsentschädigungsaussage aus, dann werden sie wohl eher nicht zahlen müssen. Es braucht nämlich keiner für einen Aufwand entschädigt werden, den er nicht hatte. Kurz gesagt: Es ist kein "Schaden" entstanden, also ist auch keine Schadensregulierung notwendig. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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