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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaElspro Tower23 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW354743
Datum12.08.2006 01:07      MSG-Nr: [ 354743 ]10258 x gelesen

Geschrieben von ---Gerhard Bayer---

Geschrieben von Henning Koch
"Das Gerät ist für den allgemeinen Feuerwehreinsatz (i.S. einer Verwendung wie die sonst übliche Fw-Ausrüstung ohne Einzelfallprüfung) aus Sicherheitsgründen nicht geeignet. "

... mit der gleichen Maßgabe müßte ich umgehend alle alten 5 kVA Stromerzeuger mit Synchrongeneratoren (also die aus der 2-Takt-Generation) außer diest stellen - weil der Generator selbst hat da auch nur IP23. Ich zweifle auch daran dass viele Flutlichtfahrzeuge und -anhänger über einen Generator mit höherer Schutzart verfügen.


Deswegen muss man bei denen auch fein darauf aufpassen, dass sie in geeignetem Abstand zum Bereich der Wasserabgabe stehen, genau.

Was bei einem Stromerzeuger oder einem Lichtmast (-Fahrzeug) deutlich leichter fallen dürfte als bei einem Beleuchtungsgerät, was man ja so schön 'mitten im Gefecht' hinstellen kann.

... Trennschleifer, Bohrmaschinen, Säbelsägen u.ä. werden auch im Feuerwehrdienst eingesetzt ohne vermutlich IP x4 (wie die Halogenfluter) oder IP x8 wie die 230V Steckverbinder zu haben.

Da sehe ich es genauso kritisch, dass die Normen für die Fahrzeugbeladung keinerlei (??) Anforderungen an die Schutzart dieser Geräte stellen. Ich bin davon überzeugt, dass in der Ausbildung nicht flächendekend vermittelt wird, dass diese Geräte einen geringeren Einsatzbereich (auf Feuchtigkeit/Wasser bezogen) haben als die sonst bei Feuerwehrs üblichen Elektrogeräte wie Leitungen, Flutlichtstrahler und Tauchpumpen.

Gruß,
Henning



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