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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaElspro Tower23 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen354687
Datum11.08.2006 18:11      MSG-Nr: [ 354687 ]10296 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Henning Koch
Das Gerät ist für den allgemeinen Feuerwehreinsatz (i.S. einer Verwendung wie die sonst übliche Fw-Ausrüstung ohne Einzelfallprüfung) aus Sicherheitsgründen nicht geeignet. Es kann nur nach einer Einzelfallentscheidung des verantwortlichen Einsatzleiters in bestimmten Einsatzsituationen (nämlich denen, für die IP 23 ausreicht) verwendet werden.
Wo steht das? Also wo steht, das IP 23 für den Einsatzfall nicht ausreichend ist. Welchen IP-Schutzgrad müssen den Power-Moon und Co haben?

Die 2 (vom IP 23) sagt, das der Berührungsschutz gegen das Eingreifen mit den Fingern verhindert wird. Das wird wohl an den (kräftigen) Lüfter liegen.

Die 3 verhindert schädliche Wirkung von Wasser, welches als Regen im Winkel bis 60° aus der Senkrechten auftrifft.

Das ist beides nicht Spitze, aber ohne Berücksichtigung des möglichen Anspritzens mittels Strahlrohr, nicht so bedenklich.
(Wir wollen dabei bedenken, das unsere Halogenscheinwerfer "auch nur" Spritzwassergeschützt (IP 54) nicht Strahlwassergeschützt sind)

Geschrieben von Henning Koch
Die "CE-Norm" ist für diese Fragestellung ohne Bedeutung, die muss auch von solchen Geräten eingehalten werden, die nur für den Einsatz in trockenen Räumen ausgelegt sind.
Wo hast du denn das gelesen ?
Mit CE erklärt im allg. der Hersteller, das das Produkt den einschlägigen Regeln, Normen und Vorschriften der EU entspricht.
Nur nach welcher Norm müssen Scheinwerfer der Fw eigentlich gebaut sein?


mkg hwk

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