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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
| Thema | Freigestellte Helfer, war: Waldbrände in Spanien | 3 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 354478 | ||
| Datum | 10.08.2006 20:05 MSG-Nr: [ 354478 ] | 4311 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Bräutigam § 21 Hallo Andreas, Da deine zitierten Gesetze übergreifend und für alle formuliert sind, denke ich, dass sich die Einzelheiten nur aus den weiterführenden und organisationsbezogenen Bestimmungen extrahieren lassen. Auszug aus den THW-Helferrechtsgesetz § 2 Helfer Hier wird dementsprechend die Stundenleistung geregelt. In diesem Gesetz wird zwar die Versicherung bei Auslandseinsätzen kurz angesprochen, nicht aber der Auslandseinsatz. Das resultiert m.E. aus der Tatsache, dass bei uns niemand zu einem Auslandseinsatz gezwungen werden kann. Ähnliche weiterführende Aussagen/Bestimmungen wird es sicherlich auch bei euch geben. Geschrieben von Andreas Bräutigam Was ist so besonderes an Skifahrern, äh, freigestellten Helfern? Hieraus resultiert für mich, außer den zu leistenden Pflichtstunden, nichts. Wenn ich aber die oben angegebenen Pflichtstunden betrachte, denke ich, dass auch jeder freiwillige auf diesen Satz kommt und anders auch nicht vernünftig einzuplanen wäre. Somit ist für mich kein praxisrelevanter Unterschied zu erkennen. Gruss Jürgen Wenzel Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de | ||||
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