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Fachgruppe
eine Ergänzung des Technischen Zuges (TZ) für spezielle Aufgaben
Technisches Hilfswerk
RubrikKatastrophenschutz zurück
ThemaFreigestellte Helfer, war: Waldbrände in Spanien3 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen354478
Datum10.08.2006 20:05      MSG-Nr: [ 354478 ]4311 x gelesen

Geschrieben von Andreas Bräutigam § 21

Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer

(1) Rechte und Pflichten der im Zivilschutz mitwirkenden Helferinnen und Helfer richten sich nach den landesrechtlichen Vorschriften für den Katastrophenschutz, soweit durch dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften des Bundes nichts anderes bestimmt ist.


Hallo Andreas,
Da deine zitierten Gesetze übergreifend und für alle formuliert sind, denke ich, dass sich die Einzelheiten nur aus den weiterführenden und organisationsbezogenen Bestimmungen extrahieren lassen.

Auszug aus den THW-Helferrechtsgesetz§ 2 Helfer
(1) Helfer im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die sich freiwillig zum ehrenamtlichen Dienst im Technischen Hilfswerk verpflichtet haben.
(2) Die Helfer haben die ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen und dienstlichen Anordnungen Folge zu leisten. Sie werden entsprechend den dienstlichen Erfordernissen aus- und fortgebildet. Die Ausbildungsveranstaltungen sollen in der Regel außerhalb der üblichen Arbeitszeit stattfinden und zweihundert Stunden im Jahr nicht überschreiten.
(3) Ein Helfer kann entlassen werden, wenn er schuldhaft gegen seine Dienstpflichten verstößt oder für die Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht mehr geeignet ist.

Hier wird dementsprechend die Stundenleistung geregelt.
In diesem Gesetz wird zwar die Versicherung bei Auslandseinsätzen kurz angesprochen, nicht aber der Auslandseinsatz. Das resultiert m.E. aus der Tatsache, dass bei uns niemand zu einem Auslandseinsatz gezwungen werden kann.

Ähnliche weiterführende Aussagen/Bestimmungen wird es sicherlich auch bei euch geben.

Geschrieben von Andreas BräutigamWas ist so besonderes an Skifahrern, äh, freigestellten Helfern?
Hieraus resultiert für mich, außer den zu leistenden Pflichtstunden, nichts.
Wenn ich aber die oben angegebenen Pflichtstunden betrachte, denke ich, dass auch jeder freiwillige auf diesen Satz kommt und anders auch nicht vernünftig einzuplanen wäre. Somit ist für mich kein praxisrelevanter Unterschied zu erkennen.


Gruss
Jürgen Wenzel


Downloads: die FGr FK (FüKom) / Das THW in Google Earth ab dem: 01.05.06 unter : www.thw-gifhorn.de

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