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Thema | Führungskräfte und aufräumen... | 61 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 353519 | ||
Datum | 05.08.2006 22:27 MSG-Nr: [ 353519 ] | 8739 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M@yer Mit "lustig" meine ich das wenn der eine oder andere Abteilungskommadant meint das er automatisch die Einsatzleitung ( so wie der Kommandant) hat. Jepp. Weil die meisten nicht begreifen, daß der "Feuerwehrkommandant" i.S.d. FwG Ba-Wü eben nur der Kommandant (bzw. Stadtbrandmeister) ist, aber nie irgend ein Abteilungskommandant. Da gilt wirklich nur der Zugführer mit Räum- und Streupflicht, den ich so auch auf der LFS gehört habe. Denn seine Mitsprachemöglichkeiten sind doch recht begrenzt. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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