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Feuerwehrgesetz
Landesfeuerwehrschule
RubrikSonstiges zurück
ThemaFührungskräfte und aufräumen...61 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg353519
Datum05.08.2006 22:27      MSG-Nr: [ 353519 ]8739 x gelesen

Geschrieben von Jürgen M@yerMit "lustig" meine ich das wenn der eine oder andere Abteilungskommadant meint das er automatisch die Einsatzleitung ( so wie der Kommandant) hat.

Jepp. Weil die meisten nicht begreifen, daß der "Feuerwehrkommandant" i.S.d. FwG Ba-Wü eben nur der Kommandant (bzw. Stadtbrandmeister) ist, aber nie irgend ein Abteilungskommandant.

Da gilt wirklich nur der Zugführer mit Räum- und Streupflicht, den ich so auch auf der LFS gehört habe.
Denn seine Mitsprachemöglichkeiten sind doch recht begrenzt.



Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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