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RubrikTaktik zurück
ThemaHLF und RW1 oder RW236 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen353461
Datum05.08.2006 15:09      MSG-Nr: [ 353461 ]19220 x gelesen

Moin,

Geschrieben von Bernhard Deimann
Geschrieben von Ulrich Cimolino:
warte mal ab, mindestens ein Bundesland bastelt an einem RW-1-GW-L-Derivat, das gibt dann wieder eine tolle Landesregelung,

wenn´s ein durchdachtes Konzept ist und bundesweit übernommen wird ?!


GW-L = Ladebühne <=> RW1 = geländegängig.

Viel Spaß mit 100mm Lenkrollen auf'm Schotterweg zum entgleisten Zug...
Alternativ kann man auf der Ladefläche mit den Rollwagen Reise nach Jerusalem zum Fahrzeugheck spielen.

Warum die RW-Funktion auf ein Logistikfahrzeug quetschen? Letztere sind dafür gedacht, nicht allzu zeitkritische Einsatzmittel ohne feste Beladungs-Zuordnung nach Bedarf zur Einsatzstelle zu bringen. Macht Sinn, braucht man (passende Umschlagmöglichkeit (ggf. Stapler) vorrausgesetzt) nur einen LKW statt GW- Kraftstoffkanister, GW-Ölbinder, GW-Schaum und spart sich ein paar viele Kiloeuronen für kaum benutzte Fahrzeuge. Nur ist ein RW1 nicht gerade ein Nachschubfahrzeug sondern wird je nach Stichwort i.d.R. gleich mit rausgeschickt oder relativ schnell nachgefordert. Und dann will man erst die TH-Contianer verladen? Klappt nicht, ist zu zeitkritisch. Also feste, dauerhafte Beladung. Was ist damit nun gewonnen? Mit dem RW1 hat man ein auf seinen Verwendungszweck festgelegtes Fahrzeug. Mit 'nem GW-L-TH ebenfalls. Nur kann man vom RW1 aus vernünftig arbeiten, beim GW-L geht erst das große Container entladen oder herumgewusel im schmalen Mittelgang los. Da kauft man doch besser das für den festen Verwendungszweck optimierte Fahrzeug...

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

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