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Thema | Führungskräfte und aufräumen... | 61 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8R., Rosenheim / Bayern | 353373 | ||
Datum | 04.08.2006 19:36 MSG-Nr: [ 353373 ] | 8751 x gelesen | ||
Geschrieben von Gregor Gehrke Die Streifen kennzeichnen eine Qualifikation - keine Funktion. Ging mal davon aus, das mit Rallystreifen die Helmkennzeichnung gemeint ist. Ansonsten sind mir in unserem Breitengrad grad keine weiteren sichtbaren Streifen an der Einsatzkleidung bekannt :-) Geschrieben von Gregor Gehrke ? Wo steht das ? Bayr. Feuerwehrgesetz - Art. 18 Einsatzleitung Abs.1: Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art.24Abs.1) an der Schadenstelle zu leiten und, wenn notwendig.... Abs.2: Einsatzleiter ist der Kommandant der Freiw. Feuerwehr oder der Pflichtfeuerwehr des Schadenortes. Kommen mehrere Freiw. Feuerwehren od. Pflichtfeuerwehren einer Gemeinde ohne Berufsfw. zum Einsatz, so kann der Fw-Kommandant, dem die Aufgaben gemäß Art.16Abs.2Satz1 obliegen, die Einsatzleitung übernhmen. => Kommandant - ständig ausgeübte Funktion - mit Erscheinen am E-Ort Einsatzleiter. Auch wenn ein GF dann den Einsatz weiter führen wird, wenn er ihn im Griff hat und nicht den GF rauslösen wird. Jedoch muß er Eingreifen, wenn er sieht das Fehler gemacht werden sollten. *mein Beitrag - meine Meinung* mkG Martin | ||||
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