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RubrikAusbildung zurück
ThemaGefahren an der Einsatzstelle32 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW353365
Datum04.08.2006 18:32      MSG-Nr: [ 353365 ]16126 x gelesen
Themengruppe:
  • Gefahren an der Einsatzstelle

  • Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Ulrich CimolinoEine drohende Gefahr ist selbstverständlich auch zu beachten!
    Schon klar, ist aber im Falle der Verletzung/Erkrankung durch die anderen acht Punkte abgedeckt.


    wie gesagt, DEINE Interpretation, das sehen andere Ausbilder - v.a. LFSén offensichtlich völlig anders wie ich im Laufe der Recherchen zu meinem damaligen Vorstoß (auch im Sinne der Vereinheitlichung der ABC-Abwehrregeln...) erfahren durfte...


    Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Ulrich Cimolinodaher hab ich versucht, damals durch die Einfügung weiterer "Buchstaben" das Problem der Interpretationsvarianten zu verringern.
    Eine weitere Erweiterung halte ich für kontraproduktiv, mit neun Punkte ist m. E. die Grenze erreicht.
    Durch weitere Buchstaben geht das einfache Handling der Gefahrenmatrix im Rahmen der Erkundung verloren.


    Nimms mir nicht übel, wenn ich da traurig lächle, das GLEICHE kam als Argument gegen die Erweiterung von ehemals glaub ich 7 auf 9...

    Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Ulrich CimolinoWas ist das dann überhaupt für eine Gefahr? E für Ertrinken kennt das Original ja nicht...
    So wie ich es geschrieben habe.



    Gefahr ins Wasser zu fallen --> Absturz
    Davor schützt man sich durch Abstand vom Wasser, durch Rückhaltesysteme, durch Schwimmwesten ...

    Ins Wasser gefallen, droht zu Ertrinken --> Erkrankung/Verletzung
    Da sind rettungsdienstliche Maßnahmen erforderlich


    1. Kann ich geplant ins Wasser gehen und setze mich dort Gefahren aus => Wasserrettung, Taucher, das ist weder Absturz noch E...
    2. Du unterschlägst schon wieder die anderen Wassergefahren z.B. durch Hochwasser für die Umwelt und die Heizöltanks - aber die kann man ja mit Gewalt auch nach C pressen...
    3. Vorhin war für Dich eine drohende Gefahr gerade bei Erkrankung nicht zu zählen, hier jetzt doch wieder?


    Geschrieben von Markus GroßGeschrieben von Ulrich CimolinoDas würde so pauschal dann auch für A bzw. C gelten. (Wenn wir mal die Strahlung aussen vor lassen.)
    Genau, und wenn wir uns mit geeigneten Maßnahmen vor A und C schützen, dann tritt E gar nicht erst ein.


    Und schon wieder gehst auch Du nicht näher auf B ein.
    Und B hat nunmal besondere Probleme - man kann das zwar alles versuchen nach E(rkrankung) zu quetschen - aber genau DAS geht ja mit Deinem Schema einer vorhandenen Erkrankung eben nicht.


    Ergo: Sorry, Du eierst da genauso herum, wie viele andere...

    Mittlerweile bin ich aber eh der Meinung, dass aufgrund der zig Deutungsvarianten und weil es eh keiner im Einsatz macht, man das ganze am besten aus allen offiziellen Ausbildungsunterlagen streichen sollte.
    Das wäre ehrlicher...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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