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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Gefahren an der Einsatzstelle | 32 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 353332 | ||
Datum | 04.08.2006 14:03 MSG-Nr: [ 353332 ] | 16286 x gelesen | ||
Themengruppe: | ||||
Geschrieben von Markus Groß Da streiten sich wohl noch die Gelehrten. wie bei so vielem zu dem Thema - daher hab ich versucht, damals durch die Einfügung weiterer "Buchstaben" das Problem der Interpretationsvarianten zu verringern. Du glaubst gar nicht, was mir da von den Schulen bzw. den entsprechenden Lehrern alles an Varianten zu den Teilbereichen erklärt worden ist... Geschrieben von Markus Groß Für dein o. g. Beispiel: Kanns m.E. nicht sein, weil dann ist das keine Gefahr mehr, sondern schon eingetreten.. Geschrieben von Markus Groß Wenn jemand ins Wasser zu fallen droht, ist er noch nicht erkrankt/verletzt, erst wenn er drin ist und Wasser geschluckt hat. Gutes Beispiel: Was ist das dann überhaupt für eine Gefahr? E für Ertrinken kennt das Original ja nicht... Geschrieben von Markus Groß Wer vor dem Bioinstitut steht ist noch nicht erkrankt/verletzt; erst derjenige, der ungeschützt reingeht und kontaminiert wird oder inkorporiert. Das würde so pauschal dann auch für A bzw. C gelten. (Wenn wir mal die Strahlung aussen vor lassen.) Geschrieben von Markus Groß Genau genommen ist Erkrankung/Verletzung keine Gefahr im eigentlichen Sinne (außer für den Betroffenen), sondern ein Kriterium für eine Gruppe von Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang zu ergreifen sind, nämlich die Rettung und die medizinische Versorgung. Klasse, das ist eine Form der Erklärung, die mir hier noch nie untergekommen ist.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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