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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt | 39 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 353256 | ||
Datum | 03.08.2006 21:56 MSG-Nr: [ 353256 ] | 14921 x gelesen | ||
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Hallo Sven, Hallo Forum, Geschrieben von Sven Tönnemann Also langsam wird es lustig! Wenn es freiwillige gibt, dann hätte man keine Pflichtfeuerwehr einrichten dürfen, denn diese Maßnahme wäre unverhältnismäßig. Da es sich für die Verpflichteten um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, müsste dieser unter anderem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es ist aber unverhältnimäßig, wenn man Bürger zum Dienst verpflichtet, während andere bereit sind, dies freiwillig zu tun. Du magst ja recht haben, aber wie werde ich die Ruhestörer und Querulanten los. Eine Entlassung gegen seinen willen ist bei uns in Ba- Wü nur durch den Gemeinde-/ Stadtrat möglich. Sonstige Möglichkeit bei Umzug oder Auflösen der Abteilung. Daher Abteilung FF Aufgelöst = alle FW- Angehörigen entlassen. Ich kann nicht sofort eine Neue FF gründen, daher Pflichtfeuerwehr. In die PF können die Freiwilligen aufgenommen werden, dann Anwachsen mit dienstverpflichteten. Bei nächster Gelegenheit Neugründung der FF ohne Störer. Wäre ohne die Auflösung der FF nur sehr langsam möglich. Jeder FF- Angehörige muss einzeln vom Gemeinderat entlassen werden, bei jedem Fall ist der FW- Ausschuss zu hören. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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