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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt | 39 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 353213 | ||
Datum | 03.08.2006 16:58 MSG-Nr: [ 353213 ] | 14678 x gelesen | ||
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Also langsam wird es lustig! Wenn es freiwillige gibt, dann hätte man keine Pflichtfeuerwehr einrichten dürfen, denn diese Maßnahme wäre unverhältnismäßig. Da es sich für die Verpflichteten um einen belastenden Verwaltungsakt handelt, müsste dieser unter anderem dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Es ist aber unverhältnimäßig, wenn man Bürger zum Dienst verpflichtet, während andere bereit sind, dies freiwillig zu tun. Gruß Sven | ||||
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