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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erweiterung der Führerscheinklasse B | 15 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 353047 | ||
Datum | 02.08.2006 19:17 MSG-Nr: [ 353047 ] | 9663 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Weyrich Erstens geht es um 3,5 und nicht um 3,49t zul. GG. Naja, das stimmt in Bezug auf den Führerschein. Das ist das in der Tat so. Die meisten Fahrgestelle werden (lt. Zulassung) auf 3490 kg bzw. 7490 kg begrenzt. In so fern ist das nicht falsch. Geschrieben von Michael Weyrich Die Grenze liegt nicht bei 3,49 sondern bei 3,5t! Si. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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