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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaPflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt39 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen353027
Datum02.08.2006 18:04      MSG-Nr: [ 353027 ]14753 x gelesen
Infos:
  • 09.08.06 Schreiben des Bürgermeisters an alle Einwohner der Stadt Malchow / Nr. 2 - Feuerwehr Malchow vom 06.08.2006
  • 09.08.06 Schreiben des Bürgermeisters an alle Einwohner der Stadt Malchow / Nr. 3 - Feuerwehr Malchow vom 08.08.2006
  • 09.08.06 Schreiben des Bürgermeisters an alle Einwohner der Stadt Malchow / Nr. 1 - Feuerwehr Malchow vom 27.07.2006
  • 08.08.06 Malchow: Feuerwehr hortet Alkohol und Kleidung
  • 03.08.06 Malchow hat wieder eine Feuerwehr
  • 03.08.06 Bericht vom NDR (Video)

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Sven TönnemannDie Pflichtfeuerwehrmitglieder werden genauso "entlohnt" wie Freiwillige Feuerwehrangehörige. Also Verdienstausfall an den FA oder dessen Arbeitgeber und entsprechende Aufwandsentschädigung (Reisekosten etc.).

    Du kannst aber davon ausgehen, dass die Aufwandsentschädigung dann tatsächlich für ALLES in Anspruch genommen wird, wo hingegen bei der FF eher mal darüber hinweg gesehen wird. (zumindest in kleineren Fällen)



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    Pflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt