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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Malchow bestätigt | 39 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 353027 | ||
Datum | 02.08.2006 18:04 MSG-Nr: [ 353027 ] | 14753 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Sven Tönnemann Die Pflichtfeuerwehrmitglieder werden genauso "entlohnt" wie Freiwillige Feuerwehrangehörige. Also Verdienstausfall an den FA oder dessen Arbeitgeber und entsprechende Aufwandsentschädigung (Reisekosten etc.). Du kannst aber davon ausgehen, dass die Aufwandsentschädigung dann tatsächlich für ALLES in Anspruch genommen wird, wo hingegen bei der FF eher mal darüber hinweg gesehen wird. (zumindest in kleineren Fällen) Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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