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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Erweiterung der Führerscheinklasse B | 15 Beiträge | ||
Autor | Hauk8e H8., Negernbötel / S-H | 353002 | ||
Datum | 02.08.2006 15:22 MSG-Nr: [ 353002 ] | 9808 x gelesen | ||
Hallo! Was soll denn das? Selbst wenn es den neuen Sprinter oder Crafter nur als >4 Tonner gibt, kann ich darauf doch trotzdem ein TSF mit 3,49to aufbauen lassen oder nicht? Aber das ist bestimmt nicht der wahre Hintergrund. Denn auf einem 4,25 Tonner hat man ja auch mehr Platz (für noch ein bisschen Wasser?) ;-( Und das mit der Ausnahmegenehmigung ist bestimmt schon der n-te Versuch der LFVen das durchzubekommen und wird auch zum n-ten Mal nicht von Erfolg gekrönt sein. Außerdem müsste dann gelten gleiches Recht für alle! Entweder bekommt jeder diese Ausnahmegenhemigung oder keiner! Gruß Hauke Jetzt online: www.feuerwehr-negernboetel.de | ||||
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