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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN???56 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW352740
Datum01.08.2006 00:15      MSG-Nr: [ 352740 ]21595 x gelesen

Geschrieben von ---Sven Tönnemann--- Geschrieben von Thomas Heckmann
"Privat finde ich (zweites!) Warndreieck oder Warnleuchte auf dem Dach auch viel effektiver als die Bodenhinternisleuchte vom Lkw."

Du verwechselst da was: die Warnleuchte ist die Bodenhinernisleuchte vom LKW. Das was Du willst, ist die gelbe Blinkleuchte, die Du nun mal nicht führen darfst, selbst wenn fünf Polizisten Dir das vorschlagen.


nein, tut er nicht:
Wenn die Warnleuchte nicht vorgeschrieben ist (also z.B. im PKW oder ab der zweiten Leuchte im LKW), dann darf sie vom Bordnetz des PKW abhängig sein. Weiterhin darf sie im Fahrzeug fest montiert oder im Bedarfsfall am (also auch: auf dem) Fahrzeug angebracht werden (Absatz 3 von § 53a StVZO).

Ein Produktbeispiel für so eine Warnleuchte wurde hier ja schon genannt, das Ding sieht wirklich genauso aus wie die Kennleuchten für gelbes/blaues Blinklicht aus der gleichen Bauserie. Interessanterweise ist die Blitzenergie und die Blitzfrequenz auch nahezu identisch, im Gegensatz zu der ebenfalls bereits genannten halben Leistung bei den konventionellen Drehspiegel-Ausführungen.

Gruß,
Henning



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