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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blau- oder Orangelicht auf Privat-PKW zur Unfallstellenabsicherung!!! FOLGEN??? | 56 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 S.8, Lörrach / Baden-Württemberg | 352626 | ||
Datum | 31.07.2006 14:47 MSG-Nr: [ 352626 ] | 21687 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott Das klingt aber nicht nach Leuchte mit Leitung zum Einstecken, sondern nach autarkem Gerät... Völlig einverstanden. Ich habe auch nicht versucht, zu vermitteln, daß die StVZO gelbe Blinklichter zum aufs Dach setzen mit Anschluß an die 12V Steckdose _gemeint_ hat. Allerdings hat sie ebendieses Gerät IMHO auch nicht verboten. Wollen wir wirklich einen Musterprozess führen, um zu klären, ob "betriebsbereit" bedeutet "Stecker eingesteckt" oder "Stecker kann jederzeit eingesteckt werden"? Ich denke das "betriebsbereit" geht in die gleiche Richtung, wie die Regelung, daß z.B. Nebelscheinwerfer nicht vorgeschrieben sind. Sind sie aber angebaut, _müssen_ sie auch funktionieren. Also, wenn Blinkleuchte mitgeführt, darf das Birnchen nicht durchgebrannt sein. Was haben wir für Probleme! Wenn das Einer liest! ;-)) Michael Schuckart | ||||
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